Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2012


1. Allgemein

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende, Bedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.


2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2. Soweit im Rahmen von Angeboten oder vorvertraglicher Korrespondenz von uns, Kostenvoranschläge oder Aufwandsschätzungen übermittelt werden, übernehmen wir hierfür grundsätzlich nur eine Gewähr, wenn dies in dem Angebot oder der sonstigen Korrespondenz ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

2.3. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung oder Bestellung zustande. Bei Fehlen einer schriftlichen Bestätigung kommt ein Vertrag auch durch die widerspruchslose Entgegennahme der Leistung durch den Kunden zustande.

2.4. Die Annahme eines Auftrages/Bestellung erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der Vorbehalt entfällt, wenn die Nichtlieferung von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits erhaltene Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten.

3. Software

3.1. Es gelten die jeweiligen Lizenz- oder Nutzungsbedingungen des Herstellers, die Beschränkungen des Nutzungsrechts und dessen nähere Ausgestaltung beinhalten können. Sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anders vereinbart, vermitteln wir lediglich das Nutzungsrecht zwischen Hersteller und Kunde.

3.2. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass Software dritter Hersteller keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt.

3.3. Für alle auf Software bezogene Leistungen und Verpflichtungen, die wir ohne Unterstützung des Herstellers/Vorlieferanten nicht erbringen können, gilt der Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung.

4. Preise und Zahlungen

4.1. Sofern sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, gelten unsere Listenpreise.

4.2. Verändern sich zwischen der Bestellung und der Lieferung unsere Listenpreise, so sind wir berechtigt, dem Kunden die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung allgemein geltenden Listenpreise zu berechnen, sofern zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und der Leistungserbringung ohne unser Verschulden mehr als 5 Monate liegen.

4.3. Soweit wir bzw. unsere Mitarbeiter über den Rahmen des abgeschlossenen Vertrages hinaus unentgeltliche Leistungen erbringen, geschieht dies kulanzhalber und führt nicht zu einer Erweiterung der vertraglichen Leistungen und Pflichten.

4.4. Alle Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Sind vom Kunden geschuldete Beträge bei Fälligkeit nicht auf unserem Konto eingegangen, so können wir ab Fälligkeit bis zum Zahlungszeitpunkt Vertragszinsen in Höhe von 6 % p.a. über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz verlangen. Etwaige weitere Rechtsfolgen und Ansprüche aus Verzug bleiben unberührt.

4.5. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist der Kunde nur berechtigt, wenn die von ihm geltend gemachten Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


5. Lieferung

5.1. Soweit nicht eine feste Frist oder ein fixer Termin ausdrücklich vereinbart worden ist, sind die von uns angegebenen Termine und Fristen für Lieferungen und für die Erbringung von Leistungen stets nur annähernd.

5.2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Vereinbarte Fristen zur Erbringung unserer Leistung beginnen erst mit Vorliegen der vom Kunden geschuldeten Beistellungen.

5.3. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und dürfen mit Teilrechnungen belegt werden. Mit der Zahlung einer Teilrechnung erklärt der Kunde keine Gesamtabnahme.


6. Gewährleistung

6.1. Für Sachmängel leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

6.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen.

6.3. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegendes Mangels zu.

6.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.

6.5. Die Mangelbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn und soweit der Mangel in einem ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass der Kunde einen Fehler nicht unverzüglich gemeldet und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat.

6.6. Ist das vereinbarte Entgelt ganz oder teilweise noch nicht gezahlt, dürfen wir die Nacherfüllung von der vorherigen Zahlung eines unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teils des Entgelts abhängig machen.

6.7. Setzt der Kunde in den vom Gesetz bei Leistungsstörungen vorgesehenen Fällen eine angemessene Nachfrist zur vertragsgemäß en Leistung oder Nacherfüllung, wird er uns zugleich informieren, wenn er für den Fall des ergebnislosen Fristablaufs den Rücktritt vom Vertrag beabsichtigt.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1. Der Kunde hat uns - auch während der Durchführung des Auftrags - von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die von uns zu erbringende Leistung von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.

7.2. Der Kunde wird einen Mitarbeiter benennen, der uns während der Durchführung der Leistung als ständiger Ansprechpartner zur Verfügung steht und berechtigt ist, im Verantwortungsbereich des Kunden liegende Entscheidungen zu treffen bzw. dafür Sorge trägt, dass solche Entscheidungen unverzüglich herbeigeführt werden.

7.3. Der Kunde wird alle bei der Durchführung unserer Leistungen erforderlichen Informationen wie z.B. Benutzer-IDs, Kennwörter, IP-Adressen, Namenskonventionen bereitstellen sowie für Zugriffe auf Systeme und Peripherien, Zutrittsberechtigungen zu gesicherten Räumen sorgen.

8. Unsicherheitseinrede

8.1. Wird für uns nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, insbesondere, wenn sich nach Vertragsabschluss die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden verschlechtern, sind wir berechtigt, Vorleistung bzw. Sicherheit zu verlangen.

8.2. In diesem Fall werden wir innerhalb einer angemessenen Frist den Kunden auffordern, entweder nach seiner Wahl vorzuleisten oder Sicherheit zu leisten. Sollte der Kunde nach Ablauf der Frist weder vorgeleistet haben, noch eine entsprechende Sicherheit gestellt haben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts ist die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen durch uns nicht ausgeschlossen.

9. Haftung

9.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von unwesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

9.2. Mittelbare Schäden, entgangener Gewinn und ausgebliebene Einsparung werden nicht ersetzt. Bei Datenverlust ist unsere Haftung auf die Kosten beschränkt, die für die Rekonstruktion aus einer unmittelbar vor dem schädigenden Ereignis durchgeführten Datensicherung entstanden wären.

9.3. Soweit wir im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes unentgeltlich technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden, geschieht dies unter Ausschluss jeder Haftung.

9.4. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Sache.


10. Allgemeines
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Gesch
äftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen unserer sonstigen Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung oder Vereinbarung nicht berührt.